
Der Kirchenvorstand ist Rechtsträger der Pfarrei St. Lamberti. Er verwaltet das Vermögen der Pfarrei und hat die Aufgabe, die Kirchensteuermittel von St. Lamberti sowie sonstige Zuwendungen und Erträge satzungsgemäß und sinnvoll zu verwenden.
Der Kirchenvorstand ist Rechtsträger der Pfarrei St. Lamberti. Er verwaltet das Vermögen der Pfarrei und hat die Aufgabe, die Kirchensteuermittel von St. Lamberti sowie sonstige Zuwendungen und Erträge satzungsgemäß und sinnvoll zu verwenden.
Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei in wirtschaftlichen Belangen nach außen. Er entscheidet über Bauvorhaben und Anschaffungen für die Kirchen und die sonstigen pfarrlichen Einrichtungen. Er regelt auch die Arbeitsverhältnisse der in der Pfarrei angestellten Mitarbeiter*innen.
Dem Kirchenvorstand gehören neben dem Pfarrer als Vorsitzendem und seinem Stellvertreter sechzehn gewählte Mitglieder an, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. Alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte dieser Mitglieder gewählt. An den Sitzungen nimmt zudem ein Mitglied des Pfarrgemeinderats teil.
Christian Enxing
Edgar Hemming
Claudia Himmelsbach
Hans Kirchmair
Elisabeth Kolberg
Elmar Kremer
Anke Küper
Regina Lewen
Dr. Esther-Maria Meyer-Rudel
Werner Maria Philipps
Johannes Schulte-Kellinghaus
Markus Schulze
Jörg Schwalvenberg
Frank Sienert
Elmar Surau
Cornelia Tenbrink-Kasselmann
Ludger Weijers